Formen von Pflegeverhältnissen

In einer Pflegefamilie können mehrere der genannten Formen gemischt vorkommen, oft ergibt sich ein nahtloser Übergang.

1. Kurzzeitpflege

ist auf einen befristeten Zeitraum angelegt.

Das klassische Beispiel ist die alleinerziehende Mutter, die ins Krankenhaus muss.

Die Pflegeeltern fördern den Kontakt mit der Familie, Verwandten und Freunden, um dem Kind die vorübergehend notwendige Trennung zu erleichtern.

Für eilige Notfälle gibt es Bereitschaftspflegestellen, in denen ein Kind ohne lange Vorbereitungszeit aufgenommen werden kann. Oft stellt sich heraus, dass für das Kind dann doch eine langfristige Perspektive erarbeitet werden muss.

2. Dauerpflege

hat die Aufgabe, dem langfristig aufgenommenen Kind eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Dazu benötigt jedes Kind emotionale Stabilität, Zuwendung, Geborgenheit, Vertrauen. Diesem Anspruch können die Pflegeeltern nur gerecht werden, wenn sie zu dem Kind eine enge Beziehung aufbauen.

3. Heilpädagogische Pflegestellen

nehmen verhaltensauffällige, erziehungsschwierige Kinder oder Kinder mit Behinderungen auf, darum sollte eine Pflegeperson eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung (z.B. Krankenschwester, Erzieherin) haben. Die Qualifikation kann evtl. auch durch eine besondere Schulung erworben werden.

4. Großpflegestellen

können mehrere Kinder aufnehmen, z.B. Geschwister, die zusammenbleiben sollen. Eine Gruppe kann für Jugendliche sinnvoller sein als eine Familie. Professionelle Fachkräfte können sich zusammenschließen.

5. Tagespflege

ist die Möglichkeit einer individuellen Betreuung eines kleinen Kindes, wenn ein Bedarf besteht, dem eine Kindertagesstätte nicht gerecht werden kann, z.B. wenn die Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern übereinstimmen.

Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Abstimmung im Erziehungsstil ist von allen, Eltern und Pflegemutter, erforderlich.

6. Wochenpflege

erstreckt sich meist über fünf Tage und Nächte in der Woche und ist notwendig, wenn die Eltern im Schichtdienst arbeiten oder an einer Ausbildung in einer anderen Stadt teilnehmen. Wegen der hohen psychischen Belastung für das Kind sollte diese Form nur in dringenden Fällen und vorübergehend gewählt werden.

7. Verwandtenpflege

Verwandte benötigen keine Pflegeerlaubnis, können aber vom Jugendamt Beratung und Unterstützung erwarten. Einige der genannten Vereine in der Adressenliste bieten spezielle Beratung an.